Übersicht Steuern || Stichworte   Übersicht natürliche Personen
Berechnung der Steuer auf Erbschaften und Schenkungen
 
           
  § 12 Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge  
   
  2 Bei Personen, die nur für einen Teil der Zuwendung im Kanton steuerpflichtig sind, wird der Freibetrag anteilsmässig gewährt.  
  3 Bei mehreren Zuwendungen vom gleichen Erblasser oder Schenker an die gleiche Person innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren wird der Freibetrag insgesamt nur einmal vollständig gewährt.  
   
  Anmerkung:  
  Die Frist für die Anrechnung des Vermoegensanfall der letzten 10 Jahre beginnt mit dem Inkraftsetzen des revidierten Erbschafts-/Schenkungssteuergesetzt per 1. Juli 2010 zu laufen. Vor dem 1. Juli 2010 erhaltene Zuwendungen sind deshalb beim Steuerrechner nicht zu berücksichtigen.